Wege, Hecken und Zäune in einer KGA
Hiermit möchten wir alle Gartenfreunde darauf hinweisen,
dass im Zeitraum von Oktober bis Februar ein
Heckenschnitt zur Einhaltung der vorgeschriebenen
Heckenhöhen vorzunehmen ist!
Hecken als Abgrenzung zum Weg oder auch zwischen
den Parzellen dürfen eine
maximals Höhe von 1,20 m
nicht überschreiten, d.h. unter Beachtung
des Neuaustriebes sollte die Höhe
nach dem Schnitt bei ca. 1,00 m liegen.
Für Einfriedungen an der Außengrenze des
Vereinsgeländes gilt eine
maximale Höhe von 2,00 m
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben behält
sich der Vorstand entsprechende Maßnahmen vor.
Diese sowie weitere Regelungen wie auch
Empfehlungen für geeignete Gehölzarten für
Heckenpflanzungen sind in der Erläuterung zur
Rahmenkleingartenordnung ( siehe Aushang)
Der Artikel Teil 7 wurde vom LSK Landesverband Sachsen bereitgestellt.